Die Wahl im vergangenen September verlief, wie wir wissen, in etlichen Berliner Wahlbezirken fehlerhaft. Eine Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen ist möglich. Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 16. November seine Entscheidung zur Gültigkeit der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie den Bezirksverordnetenversammlungen verkünden. Dann gilt eine Frist von 90 Tagen nach dem Gerichtsentscheid bis eine eventuelle Wiederholungswahl stattfinden muss. Das entspricht spätestens dem 14. Februar 2023.
Im Falle einer Wiederholung der Wahl werde ich mich wieder für den Abgeordnetenhauswahlkreis 5 (Kladow, Gatow, südliche Wilhelmstadt und Teile Staakens) für die Spandauer SPD zur Wahl stellen.