Strom- und Gaspreisbremse treten zum 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. So konnten die Energieversorgungsunternehmen den komplexen Prozess organisieren. Die gefundene Rückwirkung zum 1. Januar 2023 war eine wichtige Forderung der SPD und schließt die Lücke im Januar und Februar. Die Energiepreisbremse wird bis April 2024 begrenzt sein.
Werden Strom und Gas abgedreht, wenn die Kosten dennoch zu hoch sind und Abschläge nicht bezahlt werden können? Im Gesetz sind Härtefallregelungen enthalten, die es Verbraucher*innen u.a. ermöglichen, ihre Strom- und Gasrechnungen in Raten zu zahlen. Zudem sind in den Entlastungspaketen bereits Heizkostenzuschüsse und ein Energiegeld für Geringverdiener*innen enthalten.